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Liquid ohne Nikotin ab 18: Was das Jugendschutzgesetz regelt

Auch Liquid ohne Nikotin darf nicht an Minderjährige abgegeben werden. Wir erklären § 10 Abs. 4 JuSchG, die Regeln für den Versandhandel und das BGH-Urteil vom 11. März 2026 zu Ersatztanks.

Versandkarton mit zwei Flaschen Liquid ohne Nikotin (Sour Cherry, Orange Lemon), Symbolbild zum Jugendschutz: Liquid ohne Nikotin erst ab 18

Kurz gesagt: Ja, auch Liquid ohne Nikotin gibt es erst ab 18. Das Jugendschutzgesetz stellt nikotinfreie E-Zigaretten, E-Shishas und ihre Behältnisse ausdrücklich den nikotinhaltigen gleich (§ 10 Abs. 4 JuSchG). Sie dürfen weder im Laden noch im Versandhandel an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Der Bundesgerichtshof hat 2026 bestätigt, dass Händler im Versand das Alter prüfen müssen.

„Ist doch ohne Nikotin, darf ich das mit 16 kaufen?“ Diese Frage hören Händler oft. Die Antwort ist eindeutig, die Hintergründe sind aber weniger bekannt. In diesem Ratgeber erklären wir, was das Jugendschutzgesetz für Liquids mit 0 mg regelt, was das für Bestellungen im Internet bedeutet und welche Rolle das BGH-Urteil vom 11. März 2026 spielt. Die Gesetzestexte sind am Ende verlinkt. Der Artikel ist eine sachliche Information und keine Rechtsberatung.

Warum ist Liquid ohne Nikotin erst ab 18?

§ 10 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) regelt die Abgabe von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen an Kinder und Jugendliche. Absatz 4 erweitert diese Regeln ausdrücklich auf nikotinfreie Erzeugnisse wie E-Zigaretten und E-Shishas, „in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft“ wird, und auf deren Behältnisse. Ein Liquid mit 0 mg ist genau so ein Behältnisinhalt. Für den Jugendschutz spielt es also keine Rolle, ob Nikotin enthalten ist.

Der Hintergrund: Auch ohne Nikotin entsteht beim Dampfen ein Aerosol, das laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gesundheitliche Risiken birgt. Außerdem weist das BfR darauf hin, dass Frucht- und Mentholaromen E-Zigaretten für Jugendliche attraktiver machen können.

Was genau verbietet das Jugendschutzgesetz?

Für Liquids ohne Nikotin gelten über § 10 Abs. 4 JuSchG dieselben Regeln wie für nikotinhaltige Produkte:

  • Abgabe in der Öffentlichkeit (Abs. 1): In Läden, Gaststätten und sonst in der Öffentlichkeit dürfen solche Produkte nicht an Kinder oder Jugendliche abgegeben werden, und der Konsum darf ihnen nicht gestattet werden.
  • Automaten (Abs. 2): In der Öffentlichkeit nur, wenn Kinder und Jugendliche nichts entnehmen können, etwa durch Altersprüfung am Gerät.
  • Versandhandel (Abs. 3): Die Produkte dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an sie verschickt werden.

Die Pflichten richten sich an Händler, Gastronomen und Veranstalter. Verstöße sind nach § 28 JuSchG Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Ordnungswidrig handelt nach § 28 Abs. 4 JuSchG auch, wer als Erwachsener einem Kind oder einer jugendlichen Person solche Produkte verschafft, etwa durch Weitergabe.

Übersicht Jugendschutz bei Liquid ohne Nikotin: § 10 Abs. 4 JuSchG, Versandhandel, BGH-Urteil I ZR 106/25 und Bußgeld

Was bedeutet das beim Online-Kauf?

Als Versandhandel gilt nach § 1 Abs. 4 JuSchG jeder Kauf per Bestellung und Versand, bei dem es keinen persönlichen Kontakt gibt und nicht technisch oder anderweitig sichergestellt ist, dass nicht an Minderjährige geliefert wird. Ein Shop muss deshalb dafür sorgen, dass Liquids nicht bei Kindern und Jugendlichen ankommen.

In der Praxis kann das auf zwei Ebenen geschehen: bei der Bestellung (Altersprüfung des Bestellers) und bei der Zustellung (Übergabe nur an die volljährige Person). Für dich als Käufer heißt das: Rechne damit, dass du dein Alter nachweisen musst. Bei uns gilt: Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren, Details stehen unter Versand und Zahlung.

Paket und drei Liquids ohne Nikotin mit dem Text Altersprüfung gilt auch für 0 mg, § 10 Abs. 4 JuSchG und BGH-Urteil 2026

Das BGH-Urteil vom 11. März 2026

Der Bundesgerichtshof hat am 11. März 2026 entschieden (Az. I ZR 106/25), dass auch unbefüllte Ersatztanks für E-Zigaretten „Behältnisse“ im Sinne von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG sind. Im Fall hatte ein Händler einen leeren Ersatztank über Amazon verkauft, ohne bei Bestellung oder Lieferung das Alter zu prüfen. Der BGH wertete das als Verstoß gegen den Jugendschutz und als unlautere geschäftliche Handlung (§§ 3, 3a UWG).

Wichtig für Liquids ohne Nikotin: Laut BGH umfasst der Begriff „Behältnis“ sowohl mit nikotinhaltiger oder nikotinfreier Flüssigkeit befüllte als auch noch leere Behälter. Wenn schon ein leerer Tank nur mit Altersprüfung verschickt werden darf, gilt das erst recht für eine Flasche Liquid mit 0 mg.

Und was ist mit Vapes und Pods ohne Nikotin?

Für Geräte gilt dasselbe. E-Zigaretten, Einweg-Vapes und Pods ohne Nikotin fallen ebenfalls unter § 10 Abs. 4 JuSchG. Es gibt keine Altersstufe unter 18, ab der nikotinfreies Dampfen erlaubt wäre.

Woran erkennst du einen seriösen Shop?

  • Er weist deutlich auf die Altersgrenze 18 hin und prüft das Alter bei Bestellung oder Zustellung.
  • Er sitzt in Deutschland und verkauft Liquids mit deutschem Steuerzeichen. Warum Bestellungen aus dem EU-Ausland problematisch sind, steht im Artikel Tabaksteuer auf Liquid ohne Nikotin.
  • Die Flaschen haben Zutatenliste, Warnhinweis, Beipackzettel und eine kindersichere Verschlusskappe.

Alle Punkte im Überblick findest du in unserer Checkliste für den Kauf nikotinfreier Liquids.

Fazit

Liquid ohne Nikotin ist in Deutschland erst ab 18 erhältlich, im Laden wie im Internet. Das regelt § 10 Abs. 4 JuSchG ausdrücklich, und der BGH hat 2026 klargestellt, dass schon leere Tanks nur mit Altersprüfung verschickt werden dürfen. Für Jugendliche gibt es keine Ausnahme, auch nicht bei 0 mg. Was in Liquids ohne Nikotin steckt und welche Risiken das BfR sieht, liest du im Faktencheck: Ist Liquid ohne Nikotin schädlich?

Häufige Fragen

Darf man Liquid ohne Nikotin unter 18 kaufen?

Nein. Nach § 10 Abs. 4 JuSchG gelten für nikotinfreie Liquids dieselben Abgabeverbote wie für nikotinhaltige. Händler dürfen sie weder im Laden noch im Versand an Minderjährige abgeben.

Ab wie viel Jahren ist Dampfen ohne Nikotin erlaubt?

Die Abgabe ist erst an Personen ab 18 Jahren erlaubt. Eine niedrigere Altersgrenze für nikotinfreie Produkte gibt es im Jugendschutzgesetz nicht.

Wird man als Jugendlicher bestraft, wenn man ohne Nikotin dampft?

Das Jugendschutzgesetz richtet sich an Händler, Gastronomen, Veranstalter und Erwachsene, die Minderjährigen solche Produkte verschaffen. Eltern, Schulen oder Ausbildungsbetriebe können aber eigene Regeln haben.

Muss ich bei einer Online-Bestellung mein Alter nachweisen?

Damit solltest du rechnen. Online-Händler müssen sicherstellen, dass Liquids nicht an Minderjährige gehen, zum Beispiel durch Altersprüfung bei der Bestellung oder bei der Zustellung.

Was hat das BGH-Urteil 2026 entschieden?

Der BGH hat am 11.03.2026 (I ZR 106/25) entschieden, dass auch leere Ersatztanks für E-Zigaretten nur mit Altersprüfung verschickt werden dürfen. Der Begriff „Behältnis“ umfasst laut BGH befüllte und unbefüllte Behälter, mit oder ohne Nikotin.

Quellen

  • Jugendschutzgesetz, § 10 (Tabakwaren, nikotinfreie Erzeugnisse): gesetze-im-internet.de
  • Jugendschutzgesetz, § 28 (Bußgeldvorschriften): gesetze-im-internet.de
  • Jugendschutzgesetz, § 1 (Begriffsbestimmungen, Versandhandel): gesetze-im-internet.de
  • Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zum Urteil vom 11.03.2026, I ZR 106/25: bundesgerichtshof.de
  • BfR, „E-Zigaretten: Alles andere als harmlos“, Fragen und Antworten, Stand 08.04.2025: bfr.bund.de
  • BfR, „Aromastoffe in E-Zigaretten: aktualisierte Bewertung von Safrol, Sucralose und Menthol“, 04.12.2024: bfr.bund.de

Zuletzt geprüft am 04.10.2026. Dieser Artikel dient der sachlichen Information und ist keine Rechtsberatung.

Dieser Artikel dient der sachlichen Produktinformation. Abgabe nur an Personen ab 18 Jahren.

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